Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 27.01.2021 weitere Verbesserungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen. Davon profitieren alle Eltern von Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden. Damit hat sich der unermüdliche Einsatz des Netzwerks Neonatologie über mehr als 7 Jahre zur Verbesserung beim Thema Elterngeld im wahrsten Sinne des Wortes endlich bezahlt gemacht.
Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:
- bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin: ein zusätzlicher Monat Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens acht Wochen vor dem errechneten Termin: zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin: drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: vier zusätzliche Monate Basiselterngeld
Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate. (Quelle)