Das Netzwerk unterliegt keiner verbindlichen Rechtsform. Die einzelnen Netzwerkpartner bringen sich in dem ihnen persönlich möglichen Maß ein. Aus einer Mitwirkung am Netzwerk Neonatologie entstehen keine rechtlichen Verpflichtungen.

Die partnerschaftlichen Aktivitäten von beteiligten Fachgesellschaften sind nicht zwingend an bestimmte Personen gebunden. Allerdings wäre es aus Gründen der Kontinuität für eine effektive Zusammenarbeit wünschenswert, wenn die beteiligten Organisationen jeweils durch Repräsentanten eines Kernteams von zwei bis drei Personen vertreten wären.

Die Netzwerktreffen finden nach vorheriger Terminabsprache zwei- bis dreimal im Jahr entweder in Frankfurt am Main oder in Berlin statt.

Die Netzwerkpartner sind zu allen politischen Veranstaltungen des Netzwerks herzlich eingeladen.

Aus Gründen der Transparenz sollten Aktivitäten der einzelnen Netzwerkpartner bei inhaltlichem oder förmlichem Bezug zum Netzwerk Neonatologie zuvor mit der Koordinierungsstelle abgestimmt werden.

Die Mitarbeit im Netzwerk Neonatologie erfolgt unentgeltlich auf ehrenamtlicher Basis. Entstehende Reisekosten werden auf Grundlage der Reisekosten-Richtlinie des Bundesverbandes „Das frühgeborene Kind“ e.V. erstattet.

Reisekosten-Richtlinie100306